Das Transparenzregister weist darauf hin, dass Banken und andere „verpflichtete Stellen“ (z.B. Notariate) jederzeit Einsicht in das Register nehmen können, um ihre gesetzlichen Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Dies gilt auch bei der "Begründung einer Geschäftsbeziehung", also: wenn ihr bei der Bank ein Konto eröffnen möchtet.
Für die Öffentlichkeit ist eine Einsichtnahme nur möglich, wenn ein „berechtigtes Interesse“ nachgewiesen wird. Das bedeutet, dass eine Anfrage durch euch als Verein länger dauern kann. Es wird auch nur ein reduzierter Datensatz zur Verfügung gestellt und es fallen Kosten für die Einsichtnahme an.
Falls eure Bank von euch einen Auszug vom Transparenzregister verlangt, könnt ihr diese darauf hinweisen, dass sie selbst Einsicht nehmen kann – so die Empfehlung des Transparenzregisters (Nachricht vom 3.9.24). Das spart euch Zeit und Aufwand und ist auch im Interesse der Bank, da es schneller geht. |