Geldauflagen sind Zahlungen aus Ermittlungs- und Strafverfahren, zu denen Privatpersonen oder Unternehmen per Gerichtsentscheid oder durch ein Übereinkommen mit der Staatsanwaltschaft verpflichtet werden. Sie werden in Fällen geringer Schuld verhängt, wenn entweder kein öffentliches Interesse an einer weiteren Strafverfolgung besteht oder wenn eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Richter, Staatsanwälte und Amtsanwälte bestimmen unabhängig und weisungsfrei, ob eine Geldauflage in die Staatskasse fließt oder einer gemeinnützigen Vereinigung zugute kommt. Auch welche Einrichtung bedacht wird, liegt im jeweiligen freien Ermessen.
Das Amtsgericht oder eine Staatsanwaltschaft hat Ihnen die Auflage erteilt, an die Freiwilligen-Agentur Leipzig e.V. eine Zahlung zu leisten? In diesem Fall bitten wir Sie, nur die folgende Bankverbindung für Geldauflagen zu nutzen:
Sparkasse Leipzig
IBAN: DE76 8605 5592 1100 6988 72
SWIFT-BIC: WELADE8LXXX
Verwendungszweck: Aktenzeichen, Ihr Name
Wichtige Hinweise:
Geben Sie stets das Aktenzeichen im Verwendungszweck an. Nur dann können wir die zuständige Behörde über Ihren Zahlungseingang informieren. Zahlungen im Rahmen einer Geldauflage gelten nach dem Gesetz nicht als freiwillige, abzugsfähige Spende. Deshalb können wir keine Spendenbescheinigung ausstellen. Geben Sie daher nie als Betreff „Spende“ an. Dies könnte sonst zu Nachteilen für Sie führen.
Ihre Zahlungsfrist oder die Möglichkeit Ratenzahlung zu nutzen dürfen wir nicht beeinflussen. Bitte wenden Sie sich direkt das zuständige Gericht. Es ist uns nicht gestattet, eigene Absprachen mit Ihnen zu treffen.
Informationen für Gerichte und Staatsanwaltschaften
Durch die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern unterstützen Sie die Arbeit unseres gemeinnützigen Vereins, der Freiwilligen-Agentur Leipzig e.V., zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Sie tragen dazu bei, dass Menschen den Weg ins Ehrenamt finden, Organisationen passende Unterstützung erhalten und freiwilliges Engagement nachhaltig gestärkt wird. Als Freiwilligenagentur vermitteln wir Engagierte, beraten Vereine und entwickeln Angebote, die gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern.
Wir informieren zeitnah über die Eingänge und nicht geleistete Auflagen. Die Verfahren behandeln wir vertraulich. Überweisungsträger oder Kontoaufkleber können Sie hier bestellen: finanzen@fwal.de
Wir danken Ihnen und sind gern für Sie da!
Kontakt für Rückfragen
Die Freiwilligen-Agentur Leipzig ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in unserer Region einsetzt. Mit Ihrer Unterstützung können wir wichtige Projekte und Vorhaben weiterentwickeln, die das gesellschaftliche Miteinander stärken und positive Veränderungen in der Gesellschaft bewirken. Durch die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern an unseren Verein tragen Sie direkt dazu bei, dass mehr Menschen sich ehrenamtlich engagieren und wir unsere Beratungs- und Unterstützungsangebote weiter ausbauen können.
Informationen für Gerichte und Staatsanwaltschaften
Warum die Freiwilligen-Agentur Leipzig unterstützen?
Als Freiwilligenagentur mit einem breiten Spektrum an Beratungs- und Unterstützungsangeboten sind wir eine zentrale Anlaufstelle für alle, die sich engagieren möchten und die, die sich bereits engagieren. Gemeinnützigen Organisationen helfen wir dabei, neue Engagierte zu gewinnen. Die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern an uns ermöglicht es, unsere Arbeit in folgenden Bereichen zu intensivieren:
- Vermittlung von Ehrenamtlichen: Wir bringen Menschen, die sich engagieren möchten mit Organisationen zusammen, die Unterstützung benötigen. Durch Ihre Zuweisung können wir unsere Reichweite vergrößern und noch mehr Menschen für ein Ehrenamt begeistern.
- Beratungs- und Bildungsangebote für Engagierte: Mit Ihrer Unterstützung können wir unsere Informations- und Schulungsangebote für Ehrenamtliche und Vereine erweitern und so das zivilgesellschaftliche Engagement fördern.
- Anerkennung von Engagement: Wir setzen uns für die Würdigung und Anerkennung freiwilligen Engagements in der Gesellschaft ein. Mit der Finanzierung unserer Vorhaben unterstützen Sie auch unser Projekt „EhrenamtsPass“ – unser Dankesschön im Scheckkartenformat an die Leipziger Engagierten.
Durch die Finanzierung der Freiwilligen-Agentur tragen Sie zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und ermöglichen es uns, gezielt auf aktuelle Bedarfe und Herausforderungen einzugehen. Ihre Unterstützung wissen wir sehr zu schätzen!
Unsere Gemeinnützigkeit
Unser Verein ist als gemeinnützig anerkannt, wie durch unseren Freistellungsbescheid belegt. Wir stehen für Transparenz und verantwortungsvollen Umgang mit den uns anvertrauten Mitteln.
Kontakt für Rückfragen
Informationen für Zahlungspflichtige
Ihr Beitrag zu einer guten Sache
Mit Ihrer Zahlung an die Freiwilligen-Agentur Leipzig leisten Sie einen direkten Beitrag zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in Leipzig. Ihre Unterstützung hilft uns, Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen, sie zu qualifizieren und Vereinen dabei zu helfen, Engagierte für ihre vielfältigen Projekte zu finden. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass freiwilliges Engagement in der Gesellschaft die Anerkennung und Wertschätzung erfährt, die es verdient.
Wie funktioniert die Zahlung?
Wenn Ihnen durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft eine Zahlung an unseren Verein zugewiesen wurde, können Sie diese einfach und sicher auf unser Konto überweisen. Bitte geben Sie dabei das Aktenzeichen und Ihre vollständigen Kontaktdaten an, damit wir den Eingang Ihrer Zahlung korrekt zuordnen können.
Unsere Bankverbindung:
Sparkasse Leipzig
IBAN: DE76 8605 5592 1100 6988 72
SWIFT-BIC: WELADE8LXXX
Verwendungszweck: Aktenzeichen, Ihr Name
Wichtige Hinweise
Da es sich um eine auferlegte Geldauflage handelt und nicht um eine freiwillige Spende, können wir Ihnen keine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) ausstellen. Bitte beachten Sie auch, dass wir als gemeinnütziger Verein nicht befugt sind, über Zahlungsaufschübe oder Ratenzahlungen zu verhandeln. Diese Angelegenheiten müssen direkt mit der zuweisenden Behörde geklärt werden.
0341 / 149 47 28
