Ehrenamt ist
- freiwillig (in Abgrenzung zur vertraglich festgelegten und abhängigen Erwerbsarbeit)
- unentgeltlich (im Gegensatz zur bezahlten Arbeit —Auslagenerstattung und Aufwandsentschädigung möglich)
- für andere (in Abgrenzung zum Eigennutzen, der nicht gemeinwohlorientiert ist)
- im öffentlichen Raum (in Abgrenzung zu informellen Systemen wie Familie und Nachbarschaft)
- i.d.R. gemeinschaftlich/kooperativ.
Innerhalb eines freiwilligen Engagements sollten keine Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand übernommen sowie keine regulären Arbeitsplätze ersetzt werden.
Im Ehrenamt kann ich:
- mein soziales Netzwerk erweitern,
- neue Menschen kennenlernen,
- mit anderen etwas gemeinsam tun,
- meine Kenntnisse weitergeben,
- meine Fähigkeiten einbringen,
- mich ausprobieren,
- praktische Erfahrungen sammeln,
- anderen Freude bereiten,
- soziale Nähe erfahren,
- etwas für den sozialen Zusammenhalt tun oder z.B. für die Umwelt,
- meine Übergänge im Leben sinnvoll gestalten, z.B. vor oder nach der Berufstätigkeit.
Freiwillige sind nicht nur eine große Unterstützung, sondern ein wertvoller "Blick von außen". Viele Vereine arbeiten vorwiegend oder (fast) ausschließlich ehrenamtlich.
Die Bandbreite an Tätigkeiten ist so breit, dass sich für jede*n etwas finden lässt. Wenn Sie ein Projekt interessiert, nehmen Sie Kontakt auf und besuchen Sie den Verein, vereinbaren Sie einen "Schnuppertag“ oder ein Probe-Ehrenamt.
Überlegen Sie, welche Art der Tätigkeit Ihnen Freude machen würde und wie aufwändig eine Einarbeitung bzw. Qualifizierung im Ehrenamt für Sie sein darf.
Es hängt in erster Linie von Ihnen selbst ab, wie viel Ihrer Freizeit Sie einbringen können und wollen. Sicher hat auch die jeweilige Organisation je nach der Art der Tätigkeit zeitliche Vorstellungen. Prüfen Sie, ob die konkreten Anforderungen für Sie passen. Ihr Ehrenamt darf Sie nicht überfordern und nicht den Umfang einer Erwerbstätigkeit annehmen.
Niemand schreibt die Zeitdauer des Engagements vor. Für beide Seiten sinnvoll und gewinnbringend ist es auch unter Berücksichtigung der Einarbeitung meist, eine mittel- bis langfristige Zusammenarbeit anzustreben. Es gibt auch Einsatzmöglichkeiten für kurzfristige oder sporadische Mithilfe, sog. Kurzzeitengagements (KZE).
Der zeitliche Umfang eines Ehrenamts ist nicht gesetzlich definiert. Die Obergrenze (liegt bei etwa 12 bis 13 Stunden pro Woche für eine nebenberufliche Tätigkeit) wird i.d.R. nicht ausgeschöpft. Der zeitliche Umfang des Engagements ist zwischen Organisation und der*dem Freiwilligen abzustimmen.
Ja, Sie sind als Ehrenamtliche*r im Freistaat Sachsen in jedem Fall haftpflicht- und unfallversichert.
1. Prüfen Sie, inwieweit Ihre eigene Privathaftpflicht- und Unfallversicherung ehrenamtliche Tätigkeit einschließt.
2. Fragen Sie die Trägerorganisation des Ehrenamtes nach dem Versicherungsschutz.
3. Falls beides nicht zutrifft, würde nachrangig die Sächsische Sammelversicherung für Haftpflicht und Unfall im Ehrenamt eintreten: Informationen des Freistaat Sachsen zum Thema Versicherung im Ehrenamt finden sich hier, die Broschüre "Zu Ihrer Sicherheit. Unfallversichert im freiwilligen Ehrenamt" (Hrsg.: Bundesministerium für Arbeit und Soziales) hier als PDF.
Fragen Sie nach einer schriftlichen Vereinbarung, die alle wesentlichen Punkte zu Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit in der Organisation enthält. Das kann auch im Falle eines Versicherungsschadens als Nachweis wichtig sein.
Ob und unter welchen Voraussetzungen Sie eine Erstattung der in Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit entstandenen Kosten erwarten können oder eine Aufwandsentschädigung erhalten können, besprechen Sie bitte im Vorfeld mit der betreffenden Organisation. Das Budget und die Möglichkeiten der Vereine sind sehr unterschiedlich.
Durch das Bundeskinderschutzgesetz müssen in vielen Bereichen auch Ehrenamtliche in regelmäßigen Abständen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Dies gilt insbesondere im Bereich der Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe.
Ein erweitertes Führungszeugnis gibt es nicht kostenlos. Wenn das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigt und durch den Träger bestätigt wird, kann in der Regel auf Antrag Gebührenbefreiung gewährt werden.
Ja, für Erwerbslose bietet das freiwillige Engagement die Möglichkeit, im Kontakt mit anderen Menschen zu bleiben und sich neue Netzwerke zu erschließen. Bitte beachten Sie aber, dass Sie weiterhin der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.
Für den Fall, dass Sie für Ihr Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung erhalten, informieren Sie bitte die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Jobcenter darüber. Bis zu einer Obergrenze ist diese Aufwandsentschädigung anrechnungsfrei.
Mit dem EhrenamtsPass erhalten Ehrenamtliche bei über 40 Einrichtungen aus den Bereichen Kultur und Sport, sowie bei den teilnehmenden Einzelhändler*innen Preisnachlässe auf Eintrittsgelder, Waren oder Dienstleistungen. Der Pass ist im laufenden Kalenderjahr und nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument (Personalausweis, Führerschein, Reisepass etc.) gültig.
Für den Erhalt des EhrenamtsPasses können Sie nur durch einen Träger Ihres Ehrenamtes nominiert werden, der die Erfüllung der nachfolgenden Kriterien bestätigt. Einzelpersonen können keinen EhrenamtsPass für sich beantragen!
Voraussetzungen für den Erhalt des Passes sind:
- Die/der Freiwillige engagiert sich seit mindestens einem Jahr im Verein/in der Organisation.
- Sie/Er ist mindestens 200 Stunden im Jahr (durchschnittlich ca. 4 Stunden pro Woche) freiwillig und unentgeltlich tätig; oder sie/er ist mindestens 20 Stunden pro Woche berufstätig und mindestens 100 Stunden im Jahr (durchschnittlich ca. 2 Stunden pro Woche) freiwillig und unentgeltlich tätig.
- Sie/Er erhält für diese Tätigkeit keine Vergütung bzw. maximal eine Ehrenamtspauschale nach §3 Nr. 26a EStG bis zu einer Höhe von 720€/Jahr bzw. einen Übungsleiterfreibetrag nach §3 Nr. 26 EStG bis zu einer Höhe von 2.400€/Jahr (Stand 2020). Die Erstattung von Sachkosten nach Vorlage von Belegen ist davon nicht betroffen.
Die Freiwilligen-Agentur Leipzig berät nicht zu Tätigkeiten innerhalb des Bundesfreiwilligendienstes oder des Freiwilligen Sozialen/Ökologischen Jahres (Jugendfreiwilligendienste).
Zur Suche von Einsatzstellen sind folgende Webseiten hilfreich:
- Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist für die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes zuständig. Dort gibt es auch eine Einsatzstellensuche: https://www.bundesfreiwilligendienst.de/bundesfreiwilligendienst/platz-einsatzstellensuche.html
- Infoseite des Vereins für soziales Leben e. V., der unabhängig über den Bundesfreiwilligendienst, das FSJ, das FÖJ und andere ehrenamtliche Freiwilligendienste im In- und Ausland informiert: https://www.bundes-freiwilligendienst.de/
- Eine Übersicht der Stadtverwaltung Leipzig zu freien Einsatzstellen im Bundesfreiwilligendienst: https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/stadtverwaltung/stellen-und-ausbildung/bundesfreiwilligendienst
- Informationen zu den Jugendfreiwilligendiensten (FSJ und FÖJ) bietet ebenfalls das BAFzA: https://www.bafza.de/engagement-und-aktionen/freiwilligendienste/freiwilliges-soziales-und-freiwilliges-oekologisches-jahr