Seit dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten für die Nutzung von KI, die auch Non-Profits betreffen, wenn sie mit KI generierte Inhalte veröffentlichen. Hintergrund ist das Inkraftreten neuer Pflichten innerhalb des EU AI Act (Art. 50 KI-VO). In welchen Fällen eine Kennzeichnung notwendig ist, z.B. bei der Verwendung von Chatbots oder KI-generierten Fotos, Videos oder Texten erfahrt ihr einem praxisnahen Artikel des Projekts “D3 – so geht digital” der Stiftung Bürgermut. Das Referat Digitale Stadt der Stadt Leipzig bietet am 26.11. eine Online-Veranstaltung dazu im Rahmen der Reihe PraxisPerspektiven.
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