Illustrativ: Eine junge Frau mit einem Megafon.

Gemeinnützigkeit und politische Äußerungen: Was Vereine dürfen

4. März 2025

In den letzten Wochen wurden – insbesondere von Seiten der CDU – immer wieder Vorwürfe gegen gemeinnützige Organisationen laut, sie würden öffentliche Gelder für Demonstrationen verwenden. Mitte Februar veröffentlichte daraufhin ein Zusammenschluss zahlreicher Dachverbände, darunter der Bundesjugendring, der DOSB und der Naturschutzring, eine gemeinsame Erklärung. Darin betonen sie die Bedeutung einer starken Zivilgesellschaft für die Demokratie und warnen vor Versuchen, gemeinnützige Organisationen in ihrer Arbeit einzuschränken. Auch die Leipziger CDU erhob solche Vorwürfe auf Instagram und behauptete, Vereine würden mit Fördergeldern Demonstrationen finanzieren. Dass dies nicht der Fall ist, hat

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Dekoratives Bild: Ordner im Regal

Übungsleiterfreibetrag & Ehrenamtspauschale: Jährliche Bestätigung nicht vergessen

4. März 2025

Einige Vereine holen die Erklärung zur Steuerbefreiung von Übungsleiter*innen, die eine Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG erhalten, nur einmal bei Abschluss der Engagementvereinbarung ein. Tatsächlich sollte diese Bestätigung jedoch jährlich – idealerweise zum Jahresbeginn – von den Engagierten eingeholt werden. Dies gilt ebenso für Engagierte, die eine Ehrenamtspauschale (bis zu 840 €/Jahr nach § 3 Nr. 26a EStG) erhalten.

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An einem Stempelträger hängt ein Holzstempel mit der Aufschrift "Finanzamt", im Hintergrund Ordnerrücken.

Steuerliche Änderungen 2025: Das sollten Vereine wissen

4. März 2025

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt einige Änderungen für Vereine. Für viele wichtig: Die Kleinunternehmerregelung wird angepasst. Ab 2025 liegt die Umsatzgrenze bei 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr; die Steuerpflicht kann nun unterjährig entstehen. Zudem gilt sie jetzt als Steuerbefreiung (nicht mehr als „Nicht-Erhebung“), was Auswirkungen auf die entsprechende Angabe auf euren Ausgangsrechnungen hat (z.B.: „Gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit“).

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Auf einem Schreibtisch liegt die Broschüre zur Engagementstrategie des Bundes.

Engagementstrategie des Bundes und Vierter Engagementbericht

4. März 2025

Die Bundesregierung hat am 4. Dezember 2024 die Engagementstrategie des Bundes beschlossen. Damit sollen freiwilliges Engagement gestärkt und die Rahmenbedingungen für Engagierte verbessert werden. Besonders im Fokus stehen der Schutz vor Anfeindungen, der Abbau bürokratischer Hürden und die Förderung von Vielfalt und Teilhabe. Engagierte sollen in Krisenzeiten besser unterstützt werden; Vereine und Initiativen durch rechtliche Erleichterungen entlastet werden. Zudem soll der Zugang zum Engagement für alle erleichtert werden. Die Strategie wird von vielen Akteuren begrüßt, doch es gibt auch Kritik.

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Außenansicht des Plenarsaals des Sächsischen Landtags mit Blick auf die Dresdner Altstadt

Engagement und Ehrenamt im Koalitionsvertrag von CDU und SPD in Sachsen

18. Februar 2025

Im Dezember haben CDU und SPD ihren Koalitionsvertrag für den Sächsischen Landtag vorgestellt. Im Bereich Engagement und Ehrenamt setzt die neue Landesregierung vor allem auf die Fortführung bewährter Maßnahmen.

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Ein Schreibtisch mit viel Briefpost. Dekoratives Bild

Postmodernisierungsgesetz: Was das für Vereine verändert

6. Dezember 2024

Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine wichtige Änderung durch das Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) in Kraft, die auch für Vereine relevant ist: Die Zustellfristen für Briefe verlängern sich um einen Tag. Damit einhergehend ändern sich auch die Vermutungsregelungen für die Zustellung. Briefe gelten ab 2025 erst am vierten Werktag nach dem Versand als zugestellt, statt wie bisher nach drei Tagen. Was bedeutet das für euren Verein? Diese Änderung hat vor allem Auswirkungen auf Fristen, die an den Zugang von Briefen geknüpft sind – zum Beispiel bei Einladungen zur Mitgliederversammlung, falls diese postalisch erfolgen.

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Eine Statuette der Justizia.

Rechte Angriffe auf Vereine – hier findet ihr Hilfe

11. Oktober 2024

Immer häufiger geraten Vereine ins Visier rechter Akteure. Durch Abmahnungen, Anzeigen oder Meldungen an das Finanzamt versuchen diese, zum Beispiel die Gemeinnützigkeit der Organisationen in Frage zu stellen und sie dadurch in ihrer Arbeit zu behindern.

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Eine Person vergräbt den Kopf in den auf einem Schreibtisch liegenden Armen. Um sie herum auf dem Schreibtisch liegen ein Laptop und jede Menge Papiere und Notizen.

Vereinsauflösungen: Bürokratie und Nachwuchsmangel als Herausforderungen

11. Oktober 2024

Vereinsauflösungen in Deutschland sind nicht nur ein Hinweis auf vereinsinterne Herausforderungen, sondern haben auch weitreichende gesellschaftliche Folgen. „Wenn Vereine aufgelöst werden, bedeutet dies häufig nicht nur den Verlust einer Organisation, sondern kann auch die Resignation und den Rückzug der beteiligten Mitglieder aus dem aktiven gesellschaftlichen Leben bedeuten“, sagen die Autor*innen der Studie „Warum lösen sich Vereine auf?“, Siri Hummel und Eckhard Priller. Das schwächt das soziale Gefüge und kann sich langfristig negativ auf die demokratische Kultur auswirken.

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Zwei Menschen schütteln Hände.

Mehr als nur Papierkram: die Engagement-Vereinbarung

27. Juni 2024

Eine Engagement-Vereinbarung ist mehr als eine bloße Formalität. Sie schafft klare Verhältnisse, regelt Fragen zu Aufwandsentschädigung, Haftung und Versicherung und sichert sowohl den Verein als auch die Freiwilligen ab. Warum eine schriftliche Vereinbarung wichtig ist und welche Punkte sie enthalten sollte, erfahrt ihr im Beitrag der Servicestelle für Vereine.

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Fröhliche Person vor Laptop

Start des Zuwendungsempfängerregisters: Was Vereine wissen sollten

26. Februar 2024

Das neue Zuwendungsempfängerregister ist gestartet und wird schrittweise mit den Daten aller Körperschaften befüllt, an die steuerlich abzugsfähige Spenden möglich sind. Als gemeinnützige Organisation habt ihr zunächst nichts zu tun: Die Daten werden von den Finanzämtern übermittelt. Empfehlenswert ist jedoch, den eigenen Eintrag demnächst kurz zu überprüfen. Sollte er fehlerhaft oder unvollständig sein, meldet euch bei eurem Finanzamt. Momentan sind noch nicht alle Daten übermittelt, daher kann es sein, dass ihr euren Verein noch nicht findet. Achtet darauf, im offiziellen Register des Bundeszentralamts für Steuern nachzuschauen (es gibt bereits Webseiten mit ähnlichem Namen). Das Register ermöglicht die regionale Suche nach NPOs sowie die Suche nach NPOs mit einem bestimmten Vereinszweck. Zukünftig soll das Zuwendungsempfängerregister dem elektronischen Spendennachweis dienen, der die Zuwendungsbescheinigung auf Papier ersetzen kann.

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