Das Jahressteuergesetz 2024 bringt einige Änderungen für Vereine. Für viele wichtig: Die Kleinunternehmerregelung wird angepasst. Ab 2025 liegt die Umsatzgrenze bei 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr; die Steuerpflicht kann nun unterjährig entstehen. Zudem gilt sie jetzt als Steuerbefreiung (nicht mehr als „Nicht-Erhebung“), was Auswirkungen auf die entsprechende Angabe auf euren Ausgangsrechnungen hat (z.B.: „Gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit“).

Außerdem gibt es eine Klarstellung zu zweckgebundenen Rücklagen, und für die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen bleibt weiterhin eine behördliche Bescheinigung notwendig. Neu als gemeinnütziger Zweck anerkannt wird die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke.

Mehr zu den steuerlichen Änderungen für Vereine erfahrt ihr im Newsletter von Vereinsknowhow (PDF).


Beitrag erschienen im Infomailing #1/2025