In den letzten Wochen wurden – insbesondere von Seiten der CDU – immer wieder Vorwürfe gegen gemeinnützige Organisationen laut, sie würden öffentliche Gelder für Demonstrationen verwenden. Mitte Februar veröffentlichte daraufhin ein Zusammenschluss zahlreicher Dachverbände, darunter der Bundesjugendring, der DOSB und der Naturschutzring, eine gemeinsame Erklärung. Darin betonen sie die Bedeutung einer starken Zivilgesellschaft für die Demokratie und warnen vor Versuchen, gemeinnützige Organisationen in ihrer Arbeit einzuschränken.

Auch die Leipziger CDU erhob solche Vorwürfe auf Instagram und behauptete, Vereine würden mit Fördergeldern Demonstrationen finanzieren. Dass dies nicht der Fall ist, hat unter anderem der Kreuzer in diesem Kommentar aufgezeigt.

In der vergangenen Woche stellte nun die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Kleine Anfrage mit 551 Einzelfragen an die Bundesregierung, in der sie detaillierte Auskünfte zur Arbeit bestimmter (gemeinnütziger) Organisationen fordert – insbesondere aus den Bereichen Demokratieförderung und Umweltschutz. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen bezeichnet den Vorgang als „besorgniserregend“ und fordert „sichere Entfaltungsmöglichkeiten für selbstorganisiertes, bisweilen auch unbequemes zivilgesellschaftliches Engagement“. Greenpeace, eine der in der Kleinen Anfrage genannten Organisationen, sieht in dem Vorgehen einen „plumpen Versuch, die Zivilgesellschaft einzuschüchtern“ (Statement hier).

Solche Äußerungen aus der Politik rufen Unsicherheit in der Vereinslandschaft hervor. Geraten bald auch Sport-, Karnevals- oder Kulturvereine in den Fokus? Viele gemeinnützige Organisationen fragen sich: In welchem Rahmen dürfen wir uns politisch äußern? Dürfen wir zu Demonstrationen aufrufen?

Antworten auf diese Fragen gab Burkhard Küstermann bereits bei unserem Engagement.Campus im vergangenen Herbst. Auch die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) widmete sich kürzlich dem Thema. Die Aufzeichnung der Online-Veranstaltung „Wie weit kann ich gehen?“ bietet einen Überblick über die gegenwärtigen rechtlichen Rahmenbedingungen und kann hier angesehen werden.

Auch in der hilfreichen Handreichung zur „Vereinbarkeit eines Engagements gegen Rechtsextremismus mit dem Gemeinnützigkeitsrecht“ der Gesellschaft für Freiheitsrechte (veröffentlicht im Dezember 2024) findet ihr eine fundierte Übersicht zu gesetzlichen Grundlagen und zulässigen Handlungsformen im Engagement für die Demokratie.


Beitrag erschienen im Infomailing #1/2025