Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 vorgelegt, der verschiedene Änderungen für das Ehrenamt und die gemeinnützige Vereinsarbeit vorsieht. Geplant sind unter anderem die Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale sowie die Erhöhung der Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe kleiner Vereine.

Auf eine Sphärenzuordnung von Einnahmen bei Körperschaften mit Einnahmen bis 50.000 Euro soll verzichtet werden. Außerdem sollen die Freigrenze für die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung angehoben und das Haftungsprivileg für Ehrenamtliche ausgeweitet werden.

Die erste Lesung des Gesetzesentwurfs im Bundestag ist für den 8. Oktober 2025 geplant. Im Anschluss sollen die Ausschüsse beraten, auch der Bundesrat muss zustimmen. Geplant ist, dass das Gesetz zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt.

Weitere Infos zum Gesetzentwurf findet ihr hier:Pressemitteilung der Bundesregierung »