Im Einklang mit den geltenden Regelungen zum Infektionsschutz ist die Abholung des EhrenamtsPasses in unserer Geschäftsstelle ab sofort nur noch durch Personen möglich, die ein tagesaktuelles negatives Corona-Test-Ergebnis bzw. eine Impfbescheinigung* vorweisen können oder als genesen** gelten.
Vereine, die Ehrenamtliche für den EhrenamtsPass nominiert haben, erhalten von uns per Email eine Benachrichtigung, sobald ihre Pässe abholbereit sind. Die Abholung kann jeden Mittwoch erfolgen.
Bitte beachten Sie bei der Abholung auch weiterhin die sonstigen Hygieneregeln (Abstand halten, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Handdesinfektion etc.).
* Es muss die vollständige Impfung (2 Impfdosen) nachgewiesen werden. Die letzte Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen.
** Als genesen gelten Sie, wenn Sie innerhalb der letzten 6 Monate positiv mittels PCR, PoC-PCR oder mittels einem anderen Nukleinsäurenachweis auf SARS-CoV-2 getestet wurden und das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt. Wenn Ihr Testdatum länger als 6 Monate zurückliegt, gelten Sie nicht mehr als genesene Person im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV).